Am Anfang der gesamten Kette im internationalen Transport steht der Absender. Alle Pflichten sind durch die jeweiligen Übereinkommen (CIM, CMR, SMGS …) abhängig von der Transportart geregelt. Einige dieser Pflichten können übertragen werden, wenn der Absender sich nicht damit befassen möchte – aber eben nicht alle. Daraus entstehen oft Missverständnisse, bei denen der Absender die bittere Realität erfährt, dass die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Verzögerungen weiterhin in seinen Händen liegt.
Pflichten des Absenders:
- dem Frachtführer wahrheitsgemäße Angaben über den Inhalt der Sendung, ihre Art, Beschaffenheit, das Gewicht und die Anzahl der Packstücke zur Verfügung stellen
- dem Frachtführer spätestens bei Übergabe der Sendung alle für die Durchführung des Transports erforderlichen Dokumente aushändigen
- für eine geeignete Verpackung der Ware sowie eine zweckmäßige Verladung im Transportmittel sorgen
Zahler der Fracht =/= Absender
Der Absender ist oft Experte in seinem eigenen Fachgebiet, möchte sich jedoch nicht unbedingt mit logistischer Bürokratie beschäftigen. In der Praxis kommt es häufig zu folgender Situation: Der Absender vereinbart mit dem Empfänger, dass die Transportkosten vom Empfänger übernommen werden. Das Frachtpapier wird dann „schnell ausgefüllt“ oder sogar vom Empfänger erstellt und beispielsweise der Bahn übergeben.
Der Absender ist in diesem Moment zufrieden, da er das Frachtpapier übergeben hat, glaubt, seine Rolle sei beendet, und schaut beruhigt zu, wie die Waggons abfahren. Wird später der Zug aufgrund eines Fehlers im Frachtpapier aufgehalten, erfolgt jedoch das böse Erwachen.
Warum sollte nun ausgerechnet der Absender für diesen Fehler haften? Er hat doch nichts bezahlt, und das Frachtpapier wurde ohnehin vom Empfänger ausgefüllt. Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung jedoch bei der Person, die im Frachtpapier als Absender eingetragen ist. Punkt. Somit trägt der Absender die Kosten für eventuelle Verzögerungen.
Wie kann man sich von dieser Verantwortung befreien?
Da Verzögerungen in der Logistik erhebliche Kosten verursachen, versuchen Absender verständlicherweise, sich von dieser Pflicht zu befreien. Nicht jeder Absender verfügt über eine eigene Logistikabteilung – insbesondere dann nicht, wenn er nicht Hersteller der Ware, sondern lediglich Händler ist.
Die sicherste Lösung ist, einen Spediteur einzuschalten, der in den Dokumenten als Absender auftritt. In diesem Fall ist der ursprüngliche Absender von der Pflicht entbunden, die Dokumente einzureichen, da der Spediteur diese Aufgabe übernimmt. Gleichzeitig trägt der Spediteur die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Verzögerungen, die auf Dokumentationsfehlern beruhen.
Verpackung und Verladung der Ware
Die wichtigste Pflicht des Absenders besteht darin, die Ware korrekt zu verpacken und ordnungsgemäß im Transportmittel zu sichern. Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann dies nicht nur zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Ware und Transportmittel führen, sondern insbesondere im Straßentransport auch tragische Folgen haben.
Viele Absender sind der Meinung, dass der Frachtführer mit der Übernahme der beladenen Ware auch die volle Verantwortung übernommen habe. Doch ist das wirklich so?
Nur zum Teil: Mit der Übernahme der Ware trägt der Frachtführer zwar Verantwortung, aber was konnte er tatsächlich prüfen? Er kann beispielsweise keine palettierte, in Folie verpackte Ware auseinandernehmen.
Im Schadensfall wird der Frachtführer alles daran setzen, sich von der Haftung zu befreien. Deshalb liegt es im besten Interesse des Absenders, dafür zu sorgen, dass die Ware ordnungsgemäß für den Transport vorbereitet ist. Hierbei müssen alle auf die Ware wirkenden Kräfte bedacht werden. Oft ist es sinnvoll, sich mit einem erfahrenen Spediteur zu beraten.
Ein erfahrener Spediteur berücksichtigt auch Situationen, in denen eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung nicht ausreichend ist – beispielsweise wenn es beim Rangieren zu einem stärkeren Stoß des Waggons kommt. Der Fehler liegt dann zwar beim Frachtführer/Terminal/Bahnhof, doch wer wird das zugeben? Der Schaden fällt letztlich dem Absender zur Last, da die Ware angeblich „nicht ausreichend“ gesichert war.
Wie kann man sich von der Verantwortung für Verpackung und Sicherung befreien?
In der Praxis ist stets der Absender dafür verantwortlich, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern. Diese Pflicht ist unmittelbar in den internationalen Übereinkommen geregelt und trifft jede Person, die im Frachtpapier als Absender eingetragen ist.
Ist die Verpackung mangelhaft, kann der Frachtführer diesen Umstand im Frachtpapier vermerken, wodurch seine Haftung eingeschränkt wird – war der Mangel jedoch nicht offensichtlich, bleibt die Verantwortung beim Absender.
Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nur möglich durch einen klaren Vertrag mit einem Spediteur oder einer dritten Partei, die ausdrücklich die Absenderpflichten im Bereich der Verpackung übernimmt. Voraussetzung ist, dass diese Partei im Frachtpapier als Absender eingetragen wird und sämtliche Verpackungsaufgaben gemäß den Vorschriften durchführt.
Der sicherste Weg ist daher, bereits bei der Planung des Transports einen professionellen Spediteur zu beauftragen, der vertraglich als Absender auftritt. In diesem Fall trägt er die volle rechtliche Verantwortung für die Verpackungsqualität. Wichtig ist jedoch, dass alle Vereinbarungen schriftlich dokumentiert und sowohl im Vertrag als auch im Frachtpapier festgehalten werden. Andernfalls bleibt die Verantwortung automatisch beim ursprünglichen Absender – unabhängig davon, wer die Verpackung tatsächlich bezahlt oder durchgeführt hat.
Wahrheitsgemäße Angaben über die Ware
Die Bereitstellung wahrheitsgemäßer und vollständiger Angaben über den Inhalt der Sendung, ihre Art, Beschaffenheit, das Gewicht und die Anzahl der Packstücke ist absolut entscheidend für einen sicheren, effizienten und rechtssicheren Ablauf des internationalen Transports.
Dieser Punkt ist nicht übertragbar, vor allem deshalb, weil nur der Absender – in den meisten Fällen der Hersteller der Ware, der diese produziert hat oder unter seiner Obhut hat – tatsächlich über alle Details zum Produkt, dessen Besonderheiten, mögliche Risiken oder Gefahren informiert ist.
Nur der Absender kennt die genauen Parameter, die Zusammensetzung, besondere Anforderungen an Handhabung oder Lagerung sowie spezifische Gefahren (z. B. chemische Stoffe, zerbrechliche Ware, übergroße Sendungen), über die er den Frachtführer zwingend informieren muss.
Der Frachtführer kann lediglich mit den Informationen arbeiten, die er vom Absender erhält – er hat weder die Möglichkeit noch oft die Berechtigung, den Inhalt der Sendung im Detail zu analysieren.
Sind die Angaben unvollständig oder irreführend, entsteht ein Risiko nicht nur für die Effizienz des Transports (falsches Transportmittel, unzureichende Sicherung oder Verpackung), sondern auch für Schäden an der Ware, am Transportmittel, für die Sicherheit von Personen und anderen Sendungen.
Kommt es zu einem Vorfall, ist der Absender automatisch verantwortlich, da nur er in der Lage war, diese Informationen korrekt und vollständig bereitzustellen – keine dritte Partei hat Zugang zu Produktion oder allen technischen Details der Ware.